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Verfassungsgerichtshof: AfD-Fraktion klagt gegen Testpflicht an Schulen

Die sächsische AfD-Fraktion lässt die Testpflicht an Schulen vom Verfassungsgerichtshof überprüfen. Eine entsprechende abstrakte Normenkontrolle der „Schul- und Kita-Coronaverordnung“ wurde am 21. September beantragt.

Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Kinder spielen beim Infektionsgeschehen nachweislich kaum eine Rolle. Zudem sind die Schnelltests gerade für jüngere Kinder ungeeignet. In Hamburg konnten nur 44 von 218 positive Tests durch das PCR-Ergebnis bestätigt werden. Die Fehlerquote lag somit bei 80 Prozent.

Das weiß auch die Staatsregierung. Ihr externer, wissenschaftlicher Berater, Prof. Dr. Reinhard Berner, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Dresden, spricht sich sehr deutlich dafür aus, keine Schnelltests bei Kindern unter zwölf Jahren durchzuführen. Insbesondere an Grundschulen sollte daher die Testpflicht entfallen, argumentiert Prof. Berner.

Wir haben darüber hinaus auch grundsätzliche Bedenken: Die Testpflicht kollidiert mit der Schulpflicht und dem Grundrecht auf Bildung. Zudem läuft sie abermals auf eine Diskriminierung von Ungeimpften hinaus. Wir halten sie deshalb für verfassungswidrig und fordern, sie vorläufig außer Vollzug zu setzen.“