Kleine Wahlschule – Erst- und Zweitstimme – kurz und knapp erklärt!
In Sachsen haben die Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis bzw. aus ihrer Region. Der Wahlkreisgewinner ist in den Landtag gewählt.
Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, mit wie vielen Abgeordneten eine Partei insgesamt im Landtag vertreten sein wird.
Bedeutet: die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei tatsächlich im Landtag vertreten ist!
Richtig wählen heißt: MIT BEIDEN STIMMEN AFD!
Folgt uns auf Telegram: t.me/afd_kv_vogtland