Bereits im April 2021 reichte der Landtagsabgeordnete Dr. Rolf Weigand (AfD) beim Familiengericht Freiberg Klage gegen die Masken- und Testpflicht von Grund- und Förderschülern der Primarstufe ein. Da das Familiengericht Freiberg das Verfahren seitdem hinauszögert, reichte Dr. Weigand letzte Woche nochmals aktuelle wissenschaftliche Daten zur Begründung der Klage nach. Am Wochenende zog Dr. Weigand gegen Kultusminister Piwarz und seiner Verordnung vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen.
Dr. Rolf Weigand erklärt dazu:
„Nach nun mittlerweile fünf Monaten Stillstand beim Familiengericht Freiberg habe ich mich entschieden, Klage beim OVG einzureichen. Die Zeit drängt und ich kann es als dreifacher Familienvater nicht mehr verantworten, wie gerade kleine Kinder in den Grundschulen mehrfach wöchentlich zum Testen und zum Tragen einer Maske genötigt werden. Ich sehe da absolut keine Verhältnismäßigkeit mehr!
Es ist seit Langem klar, dass gerade die jüngeren Kinder weder besonders infektiös sind, noch überhaupt schwer erkranken. Die an Schulen verpflichtenden Antigen-Schnelltests sind neuesten Studien aus Österreich zufolge mit 20 Prozent Sensitivität so ungenau, dass ihre flächendeckende Verwendung für gesunde und symptomlose Kinder, insbesondere für die kleinen Kinder, reine Geldverschwendung ist. Geld, welches man viel besser in gute Bildung anlegen könnte!
Selbst Prof. Berner (Klinikdirektor der Kinderklinik am Universitätsklinikum Dresden), welcher die Sächsische Staatsregierung berät, hält nichts von Antigen-Schnelltests bei gesunden Kindern unter 12 Jahren.
Da Kultusminister Piwarz entgegen aller Studien weiterhin an seiner Testpflicht an Grund- und Förderschulen festhält, habe ich nun gegen ihn und seine Schul- und Kita-Coronaverordnung eine Klage vor dem OVG Bautzen eingereicht und hoffe, dass das Gericht den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt und im Sinne unserer Kinder für die Verhältnismäßigkeit entscheidet.“