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Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich: Auch Hausmeister, Küchen- und Reinigungskräfte betroffen!

Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich: Auch Hausmeister, Küchen- und Reinigungskräfte betroffen!

Die Impfpflicht trifft nicht nur das pflegerische und medizinische Personal. Auf die AfD-Anfrage (7/8531) antwortete SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping, dass diese Personen ebenfalls eine Impfung nachweisen müssen, obwohl sie „nicht direkt mit den vulnerablen Personengruppen arbeiten“. Laut Sächsischer Zeitung sind in Sachsen ca. 35 Prozent der Pflegekräfte ungeimpft.

André Wendt, AfD-Landtagsabgeordneter und Anfragesteller, erklärt:

„Es wird bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nur das medizinische und pflegerische Personal, sondern auch Angestellte und externe Dienstleister treffen, auch wenn sie nicht direkt mit den vulnerablen Personengruppen in Kontakt treten. Das heißt, dass auch der Hausmeister, die externe Reinigungskraft oder der Handwerker, der Reparaturen im Gebäude vornehmen muss, von der Impfpflicht betroffen sein werden. Ich glaube, dass dies vielen Betroffenen bzw. Bürgern gar nicht so richtig klar ist.

Angesichts dieses Sachverhalt und der Tatsache, dass in Sachsen über 100.000 der etwa 300.000 Mitarbeiter im pflegerischen und medizinischen Bereich nicht geimpft sind und sich offenbar auch nicht impfen lassen wollen, appelliert die AfD-Fraktion an die Staatsregierung, sich auf Bundesebene für die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.
Wir brauchen jede einzelne Fachkraft, damit die medizinische und pflegerische Versorgung im Freistaat Sachsen aufrechterhalten werden kann.“