Menü Schließen

Nein zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht! Gesundheitsämter sollten keine Beschäftigungsverbote aussprechen

In Sachsen sind 35 Prozent aller Beschäftigten im Gesundheitswesen, darunter Ärzte und Pflegekräfte, ungeimpft. Viele von ihnen wollen ihren Beruf aufgeben, wenn die Impfpflicht für Pflegekräfte wie geplant umgesetzt wird. Die Gesundheitsämter können ungeimpfte Fachkräfte aber nach Ermessen weiterarbeiten lassen. Die Ämter warten derzeit auf eine dahingehende Anweisung des Sozialministeriums. Das berichtet die Sächsische Zeitung.

Frank Schaufel, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

„Die Impfpflicht für Pflegekräfte wird zu einem Kollaps der medizinischen Versorgung und der Altenpflege führen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, sich sofort für die Aussetzung der Impfpflicht in Sachsen einzusetzen. Die Gesundheitsämter müssen umgehend angewiesen werden, dass sich die ungeimpften Ärzte und Pflegekräfte weiter um ihre Patienten kümmern dürfen, wie sie es bisher in vorbildlicher Weise getan haben. Nur so kann die bereits einsetzende Kündigungswelle von medizinischen Fachkräften gestoppt werden.

Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Antrag eingereicht (7/8776). Spätestens am 24. Januar wollen wir im Sozial-Ausschuss des Landtages Antworten von SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping auf unsere Fragen hören. Die Staatsregierung hat im Bundesrat der Impfpflicht im medizinischen Bereich zugestimmt. Nun muss sie dafür sorgen, dass weiterhin alle Patienten und Senioren in Sachsen angemessen betreut werden können.“

Hintergrund: Absatz 5 des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine KANN-Bestimmung. Sie besagt: „Das Gesundheitsamt KANN einer Person“ die Beschäftigung untersagen. Das heißt: Die Regelung muss nicht zwingend umgesetzt werden.